Stand:15.11.2024
Schutzkonzept für BSC Louisendorf e.V.

Ziele des Schutzkonzepts

Der Bogensportclub Louisendorf e.V. möchte nicht nur für die Thematik

sensibilisieren, sondern darüber hinaus Hilfestellungen anbieten, um sich klar nach außen hin zu positionieren und zu zeigen, „Wir tun alles, damit Täter bei uns keine Chance bekommen. „Wir schauen nicht weg! Wir schauen genau hin!“. Wir schaffen somit eine Kultur der Achtsamkeit.


Das Schutzkonzept hat folgende Hauptziele:

  1. Prävention von Gewalt, Missbrauch, Diskriminierung und Mobbing.

  2. Förderung einer sicheren und respektvollen Vereinsatmosphäre.

  3. Etablierung von klaren Verhaltensregeln für alle Mitglieder und Verantwortlichen.

  4. Sicherstellung von Maßnahmen zur Aufklärung, Intervention und Unterstützung im Verdachtsfall.

Geltungsbereich

Dieses Schutzkonzept gilt für:

  • Alle Vereinsmitglieder (Kinder, Jugendliche, Erwachsene).

  • Ehrenamtliche, Trainer, Betreuer und Mitarbeitende.

  • Besucher und Externe, die an Vereinsaktivitäten teilnehmen.

Verhaltenskodex

Alle Mitglieder und Mitarbeitenden verpflichten sich, folgende Prinzipien zu wahren:

  1. Respekt und Wertschätzung:

    • Jedes Mitglied wird unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung respektvoll behandelt.

  2. Keine Gewalt:

    • Körperliche und seelische Gewalt ist verboten. Dazu gehören auch Beleidigungen, Mobbing und Drohungen.

  3. Grenzen wahren:

    • Persönliche und körperliche Grenzen von Kindern und Jugendlichen sind stets zu achten.

    • Nähe und Distanz sind sensibel zu handhaben. Körperkontakt erfolgt nur in eindeutig situationsbedingten, erlaubten Kontexten (z.B. bei sportlichen Hilfestellungen).

  4. Keine Duldung von Missbrauch:

    • Jeder Verdacht auf Missbrauch oder unangemessenes Verhalten wird ernst genommen und unverzüglich gemeldet.

Maßnahmen zur Prävention

  1. Schulungen und Sensibilisierung:

    • Alle Trainer, Betreuer und Funktionäre erhalten regelmäßig Schulungen zu den Themen Gewaltprävention, Kinderschutz und Anti-Diskriminierung.

    • Aufklärung über die Anzeichen von Missbrauch und die Notwendigkeit, Grenzüberschreitungen zu erkennen und zu melden.

  2. Erweiterte Führungszeugnisse:

    • Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen gem. 72a Abs. 1 SGB VIII ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

    • Bei Eintragungen im erw. FZ ist wie folgt zu differenzieren:
      Sofern die Eintragungen nicht einschlägig, also keine Eintragungen nach §§ 174 ff. StGB, sind und auch sonst keine Kindeswohlgefährdung zu befürchten sind, sollten diese ignoriert werden. Für den Fall von Eintragungen, die einschlägige Verurteilungen nach den § 72a Abs. 1 SGB VIII aufgezählten Tatbeständen betreffen, sollte der einsichtsberechtigte Personenkreis nach Anhörung des Betroffenen eine Beschlussempfehlung für den Vorstand aussprechen. Dieser entscheidet über den Ausschluss von der Tätigkeit im Verein.

    • Vorgelegt werden muss das Original des erw. FZ bei einem Mitglied des zur Einsicht berechtigten Personenkreises. Es erfolgt lediglich eine Einsichtnahme, jedoch keine Ablage, z.B. in Form einer Kopie. Das Original verbleibt bei dem zur Vorlage des erw. FZ verpflichteten Vereinsmitarbeiters.

    • Eine Aktualisierung erfolgt alle 5 Jahre.

  3. Verhaltensregeln für Aufsichtspersonen:

    • Mindestens zwei Betreuungspersonen bei Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen.

    • Keine privaten Treffen oder Kontakte mit Kindern oder Jugendlichen ohne Wissen der Eltern und ohne legitimen Anlass.

  4. Sichere Räume:

    • Sicherstellung, dass Räumlichkeiten des Vereins Schutz bieten (z.B. durch Transparenz in den Räumen, keine abgeschlossenen Bereiche für Einzelpersonen).

Interventionsmaßnahmen

  1. Vertrauenspersonen und Beschwerdestellen:

    • Der Verein benennt eine Vertrauensperson, an die sich Betroffene wenden können.

    • Es wird ein klarer Meldeweg eingerichtet, um Verdachtsfälle oder Verstöße anonym zu melden (z.B. per Telefon, E-Mail oder Briefkasten).

  2. Umgang mit Verdachtsfällen:

    • Jeder Verdachtsfall wird ernst genommen und gemäß einem festgelegten Verfahren bearbeitet:

      • Erste Abklärung des Sachverhalts durch die Vertrauensperson (siehe Anhang 1.) unter Zuhilfenahme der Vorlage eines Gesprächsprotokolls (siehe Anhang 2.).

      • Einbeziehung externer Fachstellen (siehe Anhang 1.) bei Bestätigung des Verdachts.

      • Falls nötig: vorübergehende Freistellung der beschuldigten Person.

  3. Unterstützung von Betroffenen:

    • Psychosoziale Unterstützung und Beratung für Opfer (siehe Anhang 1.).

    • Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person vor weiterer Belastung.

Evaluation und Weiterentwicklung

  • Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und an aktuelle Gegebenheiten angepasst.

  • Feedback von Mitgliedern, Eltern und Mitarbeitenden wird aktiv eingeholt und bei der Weiterentwicklung des Konzepts berücksichtigt.

Kommunikation und Transparenz

Das Schutzkonzept wird allen Mitgliedern, Mitarbeitenden und Eltern zur Verfügung gestellt. Es wird auf der Vereinswebseite veröffentlicht und bei Versammlungen kommuniziert. Neue Mitglieder und Mitarbeitende werden zu Beginn ihrer Tätigkeit umfassend darüber informiert.

Fazit

Ein Schutzkonzept ist nur wirksam, wenn es gelebt wird. Der BSC Louisendorf e.V. verpflichtet sich, durch gezielte Maßnahmen ein Umfeld zu schaffen, das frei von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung ist und in dem sich jedes Mitglied sicher und willkommen fühlt.

In der Vorstandssitzung vom 12.11.2024 wurde das Schutzkonzept einstimmig angenommen und tritt damit ab sofort in Kraft.

Eine Änderung der Vereinsatzung mit dem Hinweis auf das Schutzkonzept wird im Jahr 2025 stattfinden.

Die Veröffentlichung findet auf unserer Webseite statt.

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1. Vorsitzender 2. Vorsitzender

Frank Winkelmolen - Thomas Williamson

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Schriftführer

Thomas Beha

Anhang 1

Ansprechpersonen / Vertrauenspersonen des Vereins und externe Beratungsstellen

Im Verein

Tanja Gaster

Ciara Duismann

Thomas Beha

Frank Winkelmolen

Beratungsstellen

Landessportbund NRW

Dorota Sahle

Intervention und Aufarbeitung

Tel. 0203 7381-847


Caritas Kleve
Katja Kleinebenne
Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Kleve
Tel. 02821 7209-300



Telefonische Hilfsangebote:

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch +49 (800) 2255530

kostenfrei aus dem deutschen Festnetz, anonym Sprechzeiten:

- Mo, Mi: 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr

- Di, Fr: 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr

- So: 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr


Nummer gegen Kummer - Kinder- und Jugendtelefon: +49 (800) 1110333

kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und Handy


Nummer gegen Kummer – Elterntelefon: +49 (800) 1110550

kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und Handy